Verbraucherschutz – Lebensmittelsicherheit und Qualität
In der Rolle als Verbraucher haben Bürger das Recht, Güter und Dienstleistungen frei zu wählen. Gleichzeitig muss gewährleistet werden, dass diese Güter und Dienstleistungen die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher nicht gefährden. Zudem besteht ein Anspruch auf Schutz vor Täuschung und Irreführung. Diesen Zielen dienen nicht nur zahlreiche Gesetze, sondern auch mehrere Behörden, Bundes- und Landesministerien. Heute ist Verbraucherschutz eine politische „Querschnittsaufgabe“. Gesetze zum Schutz des Verbrauchers wirken in nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens hinein: Sie betreffen Gesundheit und Wohnen, Finanz- und Geldgeschäfte, Arbeitsplatz, Urlaub, Freizeit, das Internet - und vor allem Lebensmittel.
Bei Lebensmitteln sind die Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz besonders umfangreich. Verwunderlich ist das nicht, wirkt sich doch die Nahrung, die jeder Mensch zu sich nimmt, unmittelbar auf Gesundheit und Wohlbefinden aus. Fast alles, was wir essen, stammt direkt oder indirekt von Pflanzen, Tieren oder Mikroorganismen. Umgekehrt hat auch die Art und Weise, wie Lebensmittel produziert werden, Auswirkungen auf Natur und Umwelt.
BSE: Zeitenwende im Verbraucherschutz Spätestens mit der Rinderkrankheit BSE bekam der Verbraucherschutz im Lebensmittelsektor einen neuen Stellenwert: Er war nicht länger Anhängsel der Landwirtschaftspolitik, sondern wurde ein eigenständiger Bereich. In Deutschland erhielten die zuständigen Behörden erweiterte, neu definierte Aufgabenbereiche. Die BSE-Krise war aber auch mit einem Vertrauensverlust für die beteiligten Wissenschaften verbunden, der bis heute nachwirkt.
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Hunger und ein Mangel an Nahrung sind in den entwickelten Industriestaaten keine akuten Probleme mehr. Dafür sind in den letzten Jahrzehnten die Anforderungen, welche die Verbraucher an Sicherheit, Qualität und Herstellungsweise ihrer Lebensmittel stellen, immer mehr gestiegen. Die Verbraucher erwarten, dass Gesetze und staatliche Behörden sie zuverlässig vor allen denkbaren Gefahren schützen, die manchmal in „natürlichen“, vor allem aber – so die verbreitete Wahrnehmung – in industriell hergestellten Lebensmitteln lauern.
Grundsätze des Lebensmittelrechts
Schutz vor Gefahren. Lebensmittel, deren Verzehr gesundheitsschädlich ist, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. So klar und eindeutig dieser Grundsatz, so schwierig ist manchmal die Praxis. Denn akut schädliche Lebensmittel sind heute eher die Ausnahme. Viele in hohen Dosierungen toxische Stoffe sind durch vorgeschriebene Höchstmengen oder Anwendungsbeschränkungen reguliert. Heute wird in der Regel das Vorsorgeprinzip sehr weit ausgelegt: Zwischen zulässigen Mengen und einer toxischen Wirkung besteht ein großer Sicherheitsabstand. Problematische oder neuartige Stoffe, bei denen nicht per se davon ausgegangen werden kann, dass sie sicher sind, müssen zugelassen werden. In der Regel ist dafür ein Sicherheitsnachweis auf wissenschaftlicher Basis erforderlich.
Allerdings: Gerade im Lebensmittelbereich ist durch eine Reihe von „Skandalen“ das Vertrauen in die Wissenschaft nicht mehr selbstverständlich. Oder: Zwischen „objektiven“ und „gefühlten“ Gefahren besteht ein zuweilen explosives Spannungsfeld.
Schutz vor Täuschung und Irreführung. Die Verbraucher sollen durch Aufmachung, Bezeichnungen und Werbeaussagen nicht über die Eigenschaften eines Lebensmittels getäuscht werden. Das betrifft „Art, Beschaffenheit, Zusammensetzung, Menge, Haltbarkeit, Ursprung, Herkunft oder Art der Herstellung oder Gewinnung“ eines Lebensmittels. Dazu dienen die Vorschriften zur „Kenntlichmachung“ und Etikettierung (Zutatenliste, Nährwertangaben, Verkehrsbezeichnung), aber auch bestimmte Verbote, etwa
- das Verbot, Lebensmittel Wirkungen zuzuschreiben, die ihm nach Erkenntnissen der Wissenschaft nicht zukommen (z. B. gesundheitsbezogene Aussagen);
- das Verbot, besondere Eigenschaften herauszustellen, obwohl alle anderen vergleichbaren Lebensmittel dieselbe Eigenschaft haben (keine „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“);
- das Verbot, mit Aussagen zu werben, die sich auf „Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten“ beziehen.
Überwachung. Für die laufenden Kontrollen der Lebensmittel auf schädliche oder unerlaubte Stoffe, Rückstände oder Einhaltung der Etikettierungsvorschiften ist in Deutschland die amtliche Lebensmittelüberwachung der Bundesländer zuständig.
Qualität: mehr als lecker und gesundheitlich unbedenklich
Heute gibt es immer mehr Verbraucher, für die Qualität mehr ist als ein schmackhaftes, nach den gesetzlichen Anforderungen sicheres Lebensmittel. Beim Kauf wollen sie die sozialen oder ökologischen Bedingungen bei der Herstellung einbeziehen, etwa Tierhaltung, Ressourcenverbrauch, faire Handelsbeziehungen, Umwelt-oder Klimaverträglichkeit. Sie wollen bewusst in Übereinstimmung mit ihren Werten und Grundeinstellungen konsumieren.
Doch wie kann der einzelne Verbraucher verlässliche Informationen zu solchen Fragen erhalten? Wer garantiert, dass sie stimmen? Natürlichkeit oder Regionalität verkaufen sich gerade bei Lebensmitteln gut, und oft sind Werbung und Fakten kaum auseinanderzuhalten.
Heute werden Informationen über Herkunft, Erzeugung oder Tierhaltung in Gütesiegeln (Label) gebündelt. In der Regel beruhen sie auf privatwirtschaftlichen Vereinbarungen. Hersteller einigen sich darauf, dass ihre Produkte bestimmte Kriterien erfüllen müssen. Trifft das zu, können sie mit einem Label ausgezeichnet werden und damit dem Konsumenten anzeigen, dass sie sich von gewöhnlichen Produkten unterscheiden. Die Glaubwürdigkeit eines Labels ist größer, wenn die damit ausgezeichneten Produkte regelmäßig und unabhängig kontrolliert werden (Zertifizierung). Bei einigen Labeln sind staatliche Institutionen beteiligt.
Solche Label beziehen sich etwa auf
- die Herkunft, etwa regionale Produkte (z. B. „Geprüfte Qualität Bayern“)
- Soziale Standards (z. B. Fairtrade)
- Tierhaltung (z. B. Neuland) oder Fischfang (MSC, Marine Stewardship Council)
Einige Label basieren auf gesetzlichen Vorschriften, etwa das Biosiegel. Die EU-Ökoverordnung legt fest, welche Mindeststandards solche Produkte einhalten müssen. Die großen Verbände des ökologischen Landbaus (Bioland, Naturland, Demeter) haben für ihre Produkte teilweise strengere Vorschriften. Auch die Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ ist in Deutschlang gesetzlich geregelt.
Alle Label sind freiwillig. Landwirte oder Hersteller können nicht gezwungen werden, ihre Produkte den Anforderungen eines Labels zu unterwerfen.
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Letzte Aktualisierung: 01.01.2013
Themen
Lebensmittel: Erlaubt oder verboten
Erlaubt. Lebensmittel müssen sicher und gesundheitlich unbedenklich sein. Für die meisten Lebensmittel ist dazu kein einzelner Nachweis nötig (Missbrauchsprinzip). Die Hersteller bzw. Händler müssen bestimmte Sorgfaltspflichten und die einschlägigen Gesetze einhalten. Wer durch eigenes Verschulden unsichere Lebensmittel in Verkehr bringt, haftet für die Schäden.
Verboten. Einige Lebensmittel und -zutaten sind ohne ausdrückliche Zulassung verboten („Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“). Dazu zählen etwa:
- Zusatzstoffe,
- neuartige Lebensmittel, bei denen es keine Erfahrung über ihre Sicherheit gibt (dazu zählen Lebensmittel mit neuartiger chemischer Zusammensetzung oder bisher in Europa nicht genutzte Lebensmittel aus fremden Kulturkreisen),
- Lebensmittel, die mit ionisierenden Strahlen behandelt wurden,
- Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Organismen.
Für bestimmte Bereiche gibt es „Positivlisten“, in denen teils schon lange bekannte, teils dafür neu überprüfte Stoffe und Substanzen aufgeführt sind: etwa für Futtermittelzusätze, Aromen oder Enzyme. Was nicht in diesen Positivlisten verzeichnet ist, darf auch nicht verwendet werden.
EU-Recht. Weite Bereiche des Lebensmittelrechts in Europa sind inzwischen „harmonisiert“: In allen EU-Mitgliedsstaaten gelten die gleichen Vorschriften. Das betrifft insbesondere Querschnittsbereiche wie Kennzeichnungs- und Etikettierungsvorschriften oder die Zulassung von Zusatzstoffen oder Lebensmitteln aus gentechnisch veränderten Organismen.