Maiskolben

Gentechnisch veränderter Bt-Mais –
In der EU vor weiteren Zulassungen, in Deutschland verboten

Es ist wohl nur noch ein Frage der Zeit: Nach vielen Jahren könnten in der EU bald weitere gentechnisch veränderter Bt-Maislinien für den Anbau zugelassen werden. Doch in vielen Ländern und Regionen ist er nicht willkommen. Die Mehrheit der Bevölkerung ist dagegen, auch viele Landwirte, Umwelt- und Verbraucherverbände. Die meisten EU-Länder - auch Deutschland - haben die neue „Ausstiegsklausel“ in Anspruch genommen, um den Anbau bei sich zu verbieten. Doch: Was hat es mit „Genmais“ auf sich? Ist er besonders riskant, birgt er Gefahren für die Umwelt und die Biodiversität? Oder bündelt sich in den Auseinandersetzungen um Bt-Mais das weit verbreitete Unbehagen an der Gentechnik?

Maiskolben

Bt-Mais vor der Zulassung

MON810
- bereits seit 1998 in der EU für den Anbau zugelassen
- Erneuerungsantrag 2007 eingereicht
- Zulassung bleibt gültig bis über Neuantrag entschieden wurde
- großflächiger Anbau nur in Spanien

TC1507
- Zulassungsantrag 2001 eingereicht
- Sicherheitsbewertungen 2005, 2008, 2011, 2012, 2016

Bt11
- Zulassungsantrag 1996 eingereicht
- Sicherheitsbewertung 2009

Für den Import schon seit vielen Jahren zugelassen
Die drei Bt-Mais-Events werden vor allem in den USA, Kanada und verschiedenen Ländern Mittel- und Südamerikas angebaut. Die Ernteprodukte dürfen in die EU importiert werden; sie sind dort zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel zugelassen.

Zulassung nur unter Auflagen

Die Kommission wird den Anbau nur unter bestimmten Bedingungen erlauben, etwa:
- Anlage von Refugienflächen mit konventionellem Mais (mindestens 20 Prozent)
- Überwachungsprogramme durch den Antragsteller in Bezug auf Resistenzbildung bei Schädlingen

Fotos: i-bio / transgen.de

Bt-Mais bildet infolge eines eingeführten bakteriellen Gens in allen Pflanzenteilen einen insektiziden Stoff – Bt-Protein. Das in Bt-Mais aktive Bt-Protein ist gegen Schad-Schmetterlinge wie den Maiszünsler wirksam.

Der Maiszünsler, ein kleiner grau-brauner Schmetterling, ist der wirtschaftlich bedeutendste Maisschädling. Er ist in allen südlichen und südöstlichen europäischen Maisanbaugebieten verbreitet. Inzwischen ist er kontinuierlich Richtung Norden gewandert und hat die Ostseeküste erreicht. Wie die Erfahrungen aus Spanien zeigen, kann der Anbau von Bt-Mais Vorteile bringen. Er wirkt effektiv und gezielt gegen Schädlinge ohne andere Organismen zu treffen. Der Landwirt kann weitgehend auf den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln verzichten und hat weniger Ertragseinbußen durch abgeknickte oder geschwächte Pflanzen. Doch erst bei starkem Zünslerbefall rechnet sich der Anbau von Bt-Mais. Treten die Schädlinge nur vereinzelt auf, lohnt sich eine Bekämpfung nicht.

Bt-Mais kann aber noch einen weiteren Vorteil haben – eine geringere Belastung mit Pilzgiften. Über Fraßverletzungen, die von den Zünslerlarven hervorgerufen werden, können Erreger von Pilzkrankheiten in die Maispflanze eindringen. Einige dieser Pilze, etwa Fusarien, produzieren hochwirksame Gifte (Mykotoxine), welche die aus Mais hergestellten Futter- und Lebensmittel belasten. In mehren Untersuchungen wurde bestätigt, dass Bt-Maispflanzen vor allem bei starkem Pilzbefall weniger Mykotoxine aufweisen als herkömmliche Maispflanzen. Auch in einigen Regionen Deutschlands klagen Landwirte über Pilzbefall im Mais und die dadurch verursachte schlechtere Futterqualität. Mykotoxine im Futter führen bei den Tieren zu Verdauungsproblemen oder Fruchtbarkeitsstörungen.

Bt-Mais ist umstritten. Neben allgemeinen, die Grüne Gentechnik insgesamt betreffenden Einwänden werden vor allem drei Themenbereiche angesprochen:

  • Da auch im Pollen von Bt-Mais Bt-Protein gebildet wird, könnte das für bestimmte Nicht‑Zielorganismen - das sind vor allem Schmetterlingsarten – ein erhöhtes Risiko bedeuten.
  • Die Schädlinge - in diesem Fall vor allem der Maiszünsler - könnten gegen das Bt-Protein resistent werden. Würde es auf diese Weise seine Wirksamkeit verlieren, wäre davon auch der ökologische Landbau betroffen. Dort sind klassische Bt-Präparate als biologisches Schädlingsbekämpfungsmittel zugelassen.
  • Wenn Bt-Mais tatsächlich in Deutschland angebaut würde, wäre eine wirklich „gentechnik-freie“ Landwirtschaft nicht mehr gewährleistet. Niemand könnte dann mehr ausschließen, dass Bestandteile von gv-Mais infolge von Einkreuzungen und Vermischungen auch in ausdrücklich „ohne Gentechnik“ erzeugte Produkte gelangen, auch in Honig.

Zulassungsverfahren in der EU

Drei verschiedene Bt-Maislinien - MON810, TC1507 und Bt11 - könnte die EU-Kommission in nächster Zeit für den Anbau zulassen. Sie ist nach den EU-Verträgen verpflichtet, die Zulassung zu erteilen, wenn in den erforderlichen Abstimmungsrunden keine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedsländer für oder gegen die Zulassung zustande kommt. Die zweite und letzte Runde blieb im März 2017 ohne Ergebnis.

Die drei Bt-Mais-Events befinden sich schon seit vielen Jahren im Zulassungsverfahren. Sie wurden zum Teil mehrfach durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) überprüft mit dem Ergebnis, dass sie sich im Hinblick auf die Umwelt sowie die Gesundheit von Mensch und Tier nicht von anderen konventionellen Maissorten unterscheiden. Aus wissenschaftlicher Sicht gebe es daher keine Bedenken gegen den Anbau.

Ausstiegsklausel: EU-Länder dürfen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen bei sich verbieten

Aber auch wenn die Bt-Maislinien nun absehbar zugelassen würden - einen Anbau wird es in den allermeisten Mitgliedstaaten nicht geben. Denn die heftigen öffentlichen Auseinandersetzungen um die Grüne Gentechnik haben zu einer neuen gesetzlichen Regelung geführt: Seit Frühjahr 2015 können einzelne EU-Länder den Anbau einer gv-Pflanze bei sich verbieten, auch wenn diese in der EU zugelassen und wissenschaftlich als sicher bewertet wurde. Das hat das EU-Parlament im Januar 2015 beschlossen. Deutschland - und weitere 18 EU-Länder - haben die sogenannte „Ausstiegsklausel“ in Anspruch genommen. Mögliche Anbauzulassungen für die drei Bt-Maislinien werden demnach nicht für Deutschland gelten.

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