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n = 64 |
Stimme voll zu Lehne völlig ab |
Verfahren des Genome Editings wie die Gen-Schere CRISPR/Cas sind gentechnische Verfahren. Deshalb müssen die mit ihrer Hilfe erzeugten (editierten) Pflanzen als gentechnisch veränderter Organismus (GVO) eingestuft und reguliert werden. |
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Wenn die mit Genome Editing erzeugten Veränderungen in einer Pflanze sich nicht von einer natürlichen oder durch klassische Züchtung erzeugten Mutation unterscheiden - wie hier in dem Weizenbeispiel -, dann sollten die editierten Pflanzen auch denen durch klassische Züchtung erzeugten gleichgestellt werden. |
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Auch wenn es länger dauert und möglicherweise keine vollständige Resistenz erreicht wird, sollte sich die Resistenzzüchtung bei Weizen auch in Zukunft auf klassische Verfahren beschränken. |
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Die Verbraucher sollten frei entscheiden können, ob sie Pflanzen, die mit Genome Editing erzeugt wurden, nutzen wollen. Deshalb sollten diese in irgendeiner Form gekennzeichnet werden. |
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Genome Editing ist etwas grundsätzlich Neues, die möglichen Folgen können noch nicht überblickt werden. Deshalb sollte die Anwendung solcher Verfahren in der Pflanzenzüchtung zunächst unter staatlicher Aufsicht erfolgen. |
⌀ 3,73 |
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