Verteilungsgerechtigkeit

Gerechte Verteilung von Gütern auf die Mitglieder einer Gemeinschaft

Grundsätzlich handelt es sich bei der Verteilungsgerechtigkeit um ein Proportionalitätsverhältnis zwischen vier Faktoren: Damit jeder das ihm Zustehende erhält, muss das jeweils Zugeteilte im selben Verhältnis stehen, wie die Personen, die es erhalten. Einfach ausgedrückt herrscht Verteilungsgerechtigkeit, wenn „Jedem das Seine“ zukommt. Der Verteilende ist dabei eine dritte, externe Instanz. Ein Hauptproblem der Verteilungsgerechtigkeit besteht darin zu bestimmen, nach welchem Kriterium das Verhältnis der Empfänger zueinander beurteilt werden soll. Unterschiedliche Gerechtigkeitskonzepte bieten dazu Leitbilder an, die von völliger Gleichverteilung (Egalitarismus) bis zum reinen Leistungsprinzip (Liberalismus) reichen.

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