Einladung zur Tagung: Biopatente - Saatgut als Ware und als öffentliches Gut
Am 2. und 3. März 2015 findet in der Evangelischen Akademie Tutzing am Starnberger See eine Tagung zum Thema „Biopatente“ statt. Zwei halbe Tage werden anerkannte Expertinnen und Experten Patente auf Saatgut aus verschiedenen disziplinären Perspektiven diskutieren. Ist das Patentwesen ein geeignetes Instrument, um Innovationen zu fördern und den Herausforderungen der Pflanzenzüchtung zu begegnen? Oder hemmt es Entwicklungen und fördert es Ungerechtigkeiten?
Für die Wohlfahrtsentwicklung der Menschheit spielt die Kultivierung von Saatgut seit jeher eine zentrale Rolle. Auch in Zukunft entscheidet die Qualität von Pflanzensamen – ob konventionell oder mit Hilfe der Biotechnologie gezüchtet – maßgeblich über die Frage, ob ausreichend Nahrungsmittel zur Versorgung der Erdbevölkerung angebaut werden können. Doch welche Anreize sorgen dafür, dass die Entwicklung und Züchtung von ertragsstarken Sorten bzw. einzelner Pflanzen stattfindet?
Ein zentraler ökonomischer Anreiz ist der Schutz geistigen Eigentums. Durch ein zeitlich befristetes Monopol an der Nutzung ihrer Erfindung gibt der Staat Innovatoren die Möglichkeit, ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung zu refinanzieren. Zugleich wird die Patentierung von Saatgut seit geraumer Zeit kontrovers diskutiert.
So kommt die Kammer für Nachhaltige Entwicklung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in ihrer Studie „Biopatente und Ernährungssicherung aus christlicher Perspektive“ (2012) zu dem Schluss: „Biopatente sind […] das Musterbeispiel für einen Funktionswandel des Patentwesens weg von einer Institution, die technische Innovationen stimuliert, die später durch den Ablauf der Patente zu intellektuellem Gemeingut werden soll, und hin zu einer Sicherung möglichst hoher ‚returns on investments‘ für Patentinhaber.“
In den Konflikten um eine gerechte internationale Ordnung der Landwirtschaft ist die Frage der Patentierung von Saatgut von großer symbolischer Bedeutung. Doch welche tatsächlichen Wirkungen können dem Schutz geistigen Eigentums zugeschrieben werden? Sind diese ein Anreiz für Investitionen oder eher eine „Überbelohnung“? Und welche Konsequenzen haben solche schutzrechtlichen Ansprüche für die ökonomische Situation von Bauern in Industrieländern bzw. Armutsregionen?
Die Tagung ist Teil eines vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Forschungsprojekts, das gegenwärtig am Institut TTN durchgeführt wird und wird in Kooperation zwischen dem Institut TTN und der Evangelischen Akademie Tutzing organisiert. Das detaillierte Programm und die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie auf der Website des Instituts TTN.
Letzte Aktualisierung: 14.01.2015